Gastaufnahmevertrag/Beherbergungsvertrag


Definition der Betriebsart

Ferienwohnung
Eine Ferienwohnung ist eine abgeschlossene Unterkunft innerhalb eines Hauses mit eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung, in der zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste aufgenommen werden.

Die Hausordnung liegt in der Ferienwohnung zur Einsichtnahme aus und ist von den Gästen einzuhalten.

Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt und zugesagt ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind in den nachfolgenden Storno-Bedingungen bei nicht anderweitiger Vermietung enthalten:

Stornobedingungen:

  • Die Mindeststornogebühr beträgt 30,00 EUR
  • Storno erfolgt bis 360 Tage vor Anreise:
    10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
  • Storno erfolgt bis 180 Tage vor Anreise:
    20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
  • Storno erfolgt bis 90 Tage vor Anreise:
    40 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
  • Storno erfolgt bis 60 Tage vor Anreise:
    60 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
  • Storno erfolgt bis 30 Tage vor Anreise:
    80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
  • Storno erfolgt bis weniger als 30 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise:
    90 % des vereinbarten Gesamtmietpreises

  • Fälligkeit der Stornogebühr: unverzüglich und unaufgefordert nach erfolgter Stornierung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto

  • Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung in der vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Mietzeit unverzüglich mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen des Vermieters und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen. Die Mindeststornogebühr von 30,00 EUR wird nicht erstattet.

5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

6. Ferienwohnungpreise umfassen die Benutzung gemieteter und öffentlicher Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes. Mehrwertsteuer ist inbegriffen, soweit Mehrwertsteuerpflicht besteht. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer (bis 4 Übernachtungen) ist der Vermieter berechtigt, für die Übernachtung Zuschläge zu fordern.


Es gelten die Bestimmungen und Richtlinien des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und Deutscher Tourismusverband e.V.

Diese gelten insbesondere für in diesem Gastaufnahmevertrag/Beherbergungsvertrag nicht aufgeführten Regularien.

Kontaktinformationen der Institutionen:

DEHOGA Bundesverband
Fon 030/72 62 52-0
Fax 030/72 62 52-42
info@dehoga.de

Deutscher Tourismusverband e.V.

Deutscher Tourismusverband
Service GmbH
Bertha-von-Suttner-Platz 13
53111 Bonn

Tel.: 02 28 - 98 52 2 -0
Fax: 02 28 - 98 52 28

kontakt@deutschertourismusverband.de



Wir empfehlen den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung!